AVG | ALLGEMEINE VERTRAGSGRUNDLAGEN
Die Firma Martini Creative Concepts – nachfolgend «Auftragnehmer» – und Frau Martina Sorg – nachfolgend «Kommunikationsdesignerin» – schließen unter Geltung der anliegend abgedruckten Allgemeinen Vertragsgrundlagen folgende Vereinbarung:
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Allgemeinen Vertragsgrundlagen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich.
1.2. Bei Konkurrenz unserer Allgemeinen Vertragsgrundlagen mit den Vertragsgrundlagen des Auftraggebers gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Vertragsgrundlagen.
2. AUFTRAGSGEGENSTAND
Der Auftraggeber beauftragt die Kommunikationsdesignerin mit der Erstellung von Entwürfen/Reinzeichnungen/Druckbeauftragungen für folgende grafische Gestaltungen wie z. B. Logoerstellung, Design von Visitenkarten, Postern, Flyern, Broschüren o. ä..
3. VORGABEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber kann der Kommunikationsdesignerin seine Vorstellungen von dem zu schaffenden Werk schriftlich darstellen. Insbesondere kann er anhand von Mustergestaltungen oder durch sonstige schriftliche Weisungen der Kommunikationsdesignerin konkrete Richtlinien für die Bearbeitung geben. Wenn sich die Kommunikationsdesignerin an bestimmte CI-Richtlinien des Auftraggebers halten soll, ist der Aufraggeber verpflichtet, der Kommunikationsdesignerin gleichzeitig mit der Auftragserteilung die jeweiligen CI-Richtlinien schriftlich mitzuteilen.
4. AUFTRAGSABWICKLUNG I LIEFERTERMINE
4.1 Die Kommunikationsdesignerin wird die einzelnen Arbeitsschritte in folgendem zeitlichen Rahmen ausführen: Abgabe eines Entwurfs innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss. Sollten nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers, die schriftlich festzuhalten sind, noch in diesem Arbeitsschritt berücksichtigt werden, verlängert sich die in Satz 1 genannte Frist um die für die Ausführung dieser Arbeiten angemessene Zeit ab schriftlicher Bestätigung der Änderung. Kann die Frist aus konstruktions- und/oder entwicklungstechnischen Gründen nicht eingehalten werden, ist die Kommunikationsdesignerin berechtigt, den Übergabezeitpunkt um weitere 14 Tage zu überschreiten. Die Abgabe der Reinzeichnung und/oder der Druckvorlage erfolgt innerhalb von 1 Woche nach schriftlicher Abnahme des Entwurfs durch den Auftraggeber. Äußert sich der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen, obgleich er zur Abnahme verpflichtet ist, gilt der Entwurf als abgenommen.
4.2. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.
4.3. Für eine Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, verursacht werden. Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind – verursacht durch Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.
5. VERGÜTUNG
Die Vergütung der Kommunikationsdesignerin setzt sich zusammen aus der Vergütung für diejeweiligen Entwurfs- und Reinzeichnungsarbeiten sowie derjenigen für die Nutzungsrechtseinräumung. Für Beratungsgespräche wird dem Auftraggeber ein Stundensatz in Höhe von 89 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Für Korrespondenzen bei bestehenden Aufträgen kann die Kommunikationsdesignerin dem Auftraggeber einen Stundensatz in Höhe von 69 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Für eine Druckbeauftragung wird die Kommunikationsdesignerin dem Auftraggeber ein separates Angebot zukommen lassen. Die Nutzungsrechtsvergütung richtet sich nach dem AGD Tarifvertrag für Design-Leistungen gültige Nutzungsrechtsvergütung.
6. VERSICHERUNG DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber erklärt durch die Einsendung seiner Vorlagen, Originale, Dias, Filme oder Negative, dass er im Besitz des Reproduktions- bzw. Vervielfältigungsrechtes ist und alleine alle rechtlichen Folgen aus der Vervielfältigung trägt. Er stellt uns insbesondere ausdrücklich von Ansprüchen Dritter aus unbefugter Vervielfältigung, gleich welcher Art, frei.
7. HAFTUNG FÜR ÜBERLASSENE UNTERLAGEN
7.1 Eingesandte Vorlagen, Originale, Dias und Filme werden mit eigenüblicher Sorgfalt behandelt. Auf besondere Werte eingescannter oder übergebener Vorlagen, Originale, Dias und Filme sind wir bei Einsendung oder Übergabe schriftlich ausdrücklich hinzuweisen. Der Auftraggeber hat diese Vorlagen, Originale, Dias und Filme oder sonstige überlassene Unterlagen besonderer Werte auf seine Kosten zu versichern.
7.2. Während der Aufbewahrung, des Transportes und während der Zeit der Benutzung und Bearbeitung durch uns, unserer Arbeiter und Angestellten, Bevollmächtigten oder Beauftragten wird eine Haftung nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden übernommen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf einen Verlust von uns überlassenen Daten und Unterlagen bei der elektronischen Bildbearbeitung und/oder Speicherung.
7.3. Eine Haftung für ideelle und künstlerische Werte ist ausgeschlossen.
8. MENGENABWEICHUNGEN
Im Allgemeinen wird die Auflage in vertraglich vereinbarter Höhe geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 5 % anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farben – oder besonders schwierigen Drucken auf 10 %.
9. FÄLLIGKEIT VON RECHNUNGEN
9.1. Rechnungen sind sofort fällig.
9.2. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl, Warenlieferungen gegen Nachnahme oder gegen Rechnung zu versenden.
9.3. Kommt der Auftraggeber ganz oder teilweise mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen gegen den Auftraggeber, auch die noch nicht fälligen, zur sofortigen Zahlung fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Auslieferung weiterer Aufträge oder Erbringung weiterer Dienstleistungen bis zur restlosen Erledigung sämtlicher fällig gewordener Forderungen zurückzuhalten.
9.4. Fällige Forderungen sind ab Verzugseintritt mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die jeweiligen Einziehungskosten sind zu erstatten.
9.5. Wir sind jederzeit berechtigt, Teilrechnungen auszustellen oder Vorauszahlungen zu fordern.
10. PRÜFUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
10.1 Korrekturabzüge, Lichtpausen, Andrucke und Ausfallmuster sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Fehler zu prüfen. Das Prüfungsergebnis ist uns unverzüglich mitzuteilen. 10.2. In Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen gelieferte Erzeugnisse sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung zu rügen.
11. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
11.1 Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
11.2. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
11.3. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf von uns zu vertretenem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
11.4.Der Mangel eines Teiles der Lieferung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich der gesamten Lieferung.
11.5.Abweichungen der Beschaffenheit des von uns beschafften Papiers, Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papier- und Pappindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind, oder soweit sie auf drucktechnisch bedingten Unterschieden zwischen Andruck und Auflage beruhen. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen für Farben und Bronzen sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung und Imprägnierung haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Soweit bestimmte Sonderarbeiten, wie z. B. Spezialeinbinder aus Kunststoff, besondere Heftungen, auch Spiralheftungen, Zellophanieren, Lackieren, Gummieren oder Imprägnieren durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der einschlägigen Branche, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen.
12. VERSAND I VERSANDKOSTEN I GEFAHRENÜBERGANG
Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Der Versand erfolgt unfrei auf Gefahr des Bestellers unter Berücksichtigung der schnellsten zur Verfügung stehenden Versandart. Eine Transportversicherung wird lediglich auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber, sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
13. EIGENTUMSVORBEHALT
13.1 Bis zur endgültigen Zahlung des Rechnungsbetrages bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Bei Weitergabe tritt der Auftraggeber hiermit die ihm aus der Weitergabe zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung bereits jetzt an uns ab. Bei Zugriff Dritter auf unsere unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder auf abgetretene Forderungen ist der Auftraggeber verpflichtet, uns dies sofort anzuzeigen.
13.2. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir unabhängig von weiteren Ansprüchen berechtigt, die gelieferte Ware sofort zurückzuverlangen. Im Falle der Rücknahme der gelieferten Ware sind wir verpflichtet, deren Wert unter Abzug von aufgelaufenen Aufarbeitungs-, Rücknahme- und Versandkosten auf unsere fälligen Forderungen anzurechnen. Der Auftraggeber räumt uns bereits jetzt das Recht ein, in diesem Fall über die jenigen Waren frei zu disponieren, die zurückgegeben oder nicht abgenommen wurden.
14. VERTRAGSGEGENSTAND I URHEBERRECHT I NUTZUNGSRECHTE
14.1 Jeder dem Mediendesigner erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten des Mediendesigners. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten des Mediendesigners. Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich.
14.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu. 14.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Mediendesigners weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt den Mediendesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarif-Vertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
14.4 Der Mediendesigner räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
14.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
14.6 Der Mediendesigner ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Mediendesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung. üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen.
14.7 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
14.8 ́ Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt den Mediendesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
15. INHALTE VON INTERNETSEITEN UND ABGELEGTEN DATEN
15.1 Der Kunde ist für alle von ihm oder von Dritten für ihn produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch Martina Sorg findet nicht statt.
15.2 Martina Sorg überprüft die Inhalte des Kunden auch nicht daraufhin, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Falls ein Dritter schlüssig Rechtsverletzungen durch Inhalte des Kunden behauptet, ist Martina Sorg berechtigt, die Daten bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren. Der Kunde erklärt sich mit einer solchen Sperrung einverstanden.
15.3 Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden.
15.4 Wenn Martina Sorg aus den unter Nr. 2 beschriebenen Gründen eine Sperrung vornimmt, ist der Kunde dennoch gegenüber Martina Sorg zur Leistung verpflichtet.
15.5 Der Kunde stellt Martina Sorg im Innenverhältnis von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte wegen Rechtsverletzungen frei, die durch die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte bewirkt.
15.6 Der Kunde darf seine Inhalte durch deren Form oder dem mit seinen Inhalten verfolgten Zweck (z.B. Internetseiten. nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornografischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows usw.) zum Gegenstand haben.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung ist Martina Sorg berechtigt, bei einem Verstoß des Kunden gegen die Verpflichtungen gem. Nr. 6, die Aufnahme von Inhalten des Kunden (z.B. Internetseiten) zu verweigern, solche Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen.
16. ERFÜLLUNGSORT I GERICHTSSTAND
Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile Ulm. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil des Vertrages – aus welchem Grunde auch immer unwirksam sein, so bleiben die sonstigen Bestimmungen hiervon unberührt.
17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftform- erfordernisses. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
MARTINI CREATIVE CONCEPTS I INHABERIN MARTINA SORG
AVG Allgemeine Vertragsgrundlagen | aktualisiert im Oktober 2022